Vorschießen Muss über den Kreissportleiter genehmigt werden, und wird in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Das Vorschießen muss auf dem Stand erfolgen, der auf der Startkarte genannt ist.
Nachmeldungen Muss über den Sportleiter im Verein beim Kreissportleiter angefragt werde und müssen bis 20.02.2026 spätestens vorliegen. Eine Zusage ist nicht garantiert, sie ist von der verfügbaren Standkapazität ab.